Verband

Mit den zwei verschiedenen Importeuren für Daihatsu – Fahrzeuge ( Inthelco in München mit Geländewagen und kleinen Lieferfahrzeugen und Walter Hagen in Krefeld mit dem PKW-Programm ) gab es seit 1978, bzw. bei den PKWs ab 1979 zwei verschiedene Händlergruppen. Während es bei den PKWs relativ ruhig blieb, hatten die Händler der Geländewagen sehr viel Probleme, sowohl mit der Verwaltung, als auch mit der ET-Versorgung. Aus diesem Grund wurde 1980 der erste Händlerverband, vornehmlich durch Off-Road-Händler gegründet. Natürlich waren auch PKW-Händler in diesem Verband, nachdem es immer mehr Händler mit beiden Vertragspartnern gab.

Als Folge kümmerte sich der Verband um beide Händler-Kategorien. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sich beide Importeure „spinnefeind“ waren, da jeder das Programm des anderen haben wollte. Nachdem die Zulassungszahlen der PKWs zwar im Verhältnis zu den Geländewagen enorm gestiegen waren , allerdings den prognostizierten Marktanteil von 2 % nie erreichten, „drehte“ auch die Firma Hagen immer mehr „an der Daumenschraube“, was natürlich zu Reibereien führte, die der Verband in den meisten Fällen auch klären konnte. Das direkte Gespräch mit dem jeweiligen Ansprechpartner brachte sehr oft die erwünschten Erfolge.

Da sich der Vorstand des ersten Verbandes aus jeweils Inthelco- als auch Hagen-Händlern zusammensetzte, verweigerten beide Importeure jedoch immer wieder die Zusammenarbeit mit dem Verband. Mit aus diesem Grund, aber auch wegen des nicht mehr existierenden Importeurs, der Fa. Inthelco in München, wurde dann 1989 in Koblenz unter Mithilfe der Fachzeitschrift markt-intern ein neuer Verband gegründet, der alle Händler vereinte.

Auch bei unerfreulichen Aktionen war der Verband immer zur Stelle. So wurde z.B. in beiderseitigem Einverständnis eine Margenreduzierung vereinbart, um das Überleben des PKW-Importeurs zu sichern.

Mit der Übernahme der Fa. Hagen durch Daihatsu Japan und Umfirmierung auf Daihatsu Deutschland GmbH begannen dann die richtigen Probleme. Für die japanische Geschäftsleitung, ideell immer Welten von unserer Denkweise entfernt, galt es nur, die Interessen des Werkes zu vertreten, da störte ein starker Händlerverband nur. Versuche, Vorstandsmitglieder zu überzeugen ( oder auch zu erpressen ) wurde zu einer der Spielregeln, aber auch wurde dem Verband z.B. einmal mitgeteilt,die Geschäftsführung stände nicht mehr zu Gesprächen mit dem Verband zur Verfügung. Wichtige Verhandlungspunkte wurden immer wieder durch unzählige und unnötige Diskussionen um Jahre verzögert. So z.B. die unzulässigen Punkte des Händlervertrages. In einem jahrelangen Verhandlungs- und auch Prozesszeitraum erkannte der Bundesgerichtshof letztendlich einen Grossteil der Argumente des Verbandes als rechtswirksam an. Dies ging als „Daihatsu-Urteil“ in die Rechtsgeschichte des Autovertriebes in Deutschland ein und musste mehr oder weniger von allen Fabrikaten umgesetzt werden. Auch der spätere Händlervertrag war rechtlich mangelhaft, nach mehreren Jahren der Verhandlungen hat der Importeur dann letztendlich alle Argumente des Verbandes anerkannt und einen komplett neuen Vertrag mit fast 100 Änderungen den Händlern angeboten.

Auch die jahrelange Weigerung des Importeurs, Bilanzen zu veröffentlichen, wurde letztendlich durch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes als unzulässig erklärt. Allerdings war der „Schuldige“ nicht Daihatsu Deutschland sondern die Bundesrepublik Deutschland, die EU-Recht nicht in deutsches Recht umgewandelt hatte. Auch diesen Rechtsstreit musste der Verband üb er mehrere Jahre „durchziehen“ und auch nicht unerhebliche Kosten auf sich nehmen.

Eine wirkungsvolle Hilfe nicht nur zur Information zwischen Verband und Handel, sondern auch unter den Händlern, stellte und stellt die Internetplattform des Verbandes dar, über die Händler unterein-ander kommunizieren können.Materia

Mit der Übernahme eines neuen Geschäftsführers nahm der Kleinkrieg zwischen dem Verband und dem Importeur fast skurile Formen an. Der Vorsitzende des Verbandes erhielt Hausverbot bei DDG, weil er familiäre Verstrickungen zwischen der Geschäftsleitung und externen Anbietern aufdeckte, mit aller Kraft wurde der Verband „bekämpft“. Aber allein die Tatsache, dass ein starker Verband – besonders dann, wenn er nicht erpressbar ist – eine Kontrollfunktion darstellt, hat den Importeur gezwungen, seine jeweiligen Schritte auf eine rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Ohne diese „Beobachtung“ wären die Rechte des Handels sicherlich noch mehr beschnitten worden.

Die Frage über die Zulässigkeit der verbindlichen Einführung von Motortestern etc. konnte leider nicht über eine vom Verband mit geführte Klage zu einem juristischen Schlussstrich geführt werden, da Daihatsu Deutschland – wohl wissend, dass der Prozess zu Gunsten des Handels ausgehen würde – dem klagenden Händler eine Summe X als Abfindung bezahlte und Stillschweigen darüber vereinbarte.

Nachdem das Mutterwerk den Vertrieb der Daihatsu-Fahrzeuge in ganz Europa aufgekündigt hatte, konnten zumindest die minimalsten Rechte des Handels, wie Fahrzeug- und Ersatzteilrücknahme, auf eine mehr oder weniger vertragskonforme Abwicklung gebracht werden. Viele Rechte aller einzelnen Händler konnten leider nicht durchgesetzt werden, weil ein solches Gerichtsverfahren über Jahre geht und nur dann realisierbar sind, wenn sich eine Rechtsschutzversicherung an den Kosten beteiligt.

Es war und ist Mandat des Handels anlässlich der letzten Jahreshauptversammlung an den Vorstand, die vorhandene Website zu erneuern und in dem Sinne auszubauen, dass jeder wissen sollte, dass Daihatsu weiter lebt und es nach wie vor Händler gibt, die diesem Fabrikat teilweise fast ihr ganzes Berufsleben lang verbunden waren und es auch bleiben werden.

1980 Gründung des ersten Händlerverbandes vornehmlich mit Händlen aus dem Allradbereich

 

1989 Gründung eines neuen Verbandes mit Händlern aus allen Daihatsu-Vertriebswegen, vornehmlich aber PKW-Händlern

 

Herausragende Erfolge des Verbandes:

 

1989 Bei Einführung des Feroza F300 erstattet DDG Hunderten von Händlern die berechneten Überführungskosten, da diese unzulässig.

 

1994 Vor dem Bundesgerichtshof wird nach jahrelangem Streit das sogenannte „Daihatsu-Urteil“ erstritten, das die Regularien der Händlerverträge neu regelt und massgeblich für die Verträge der gesamten Kraftfahrzeugbranche Gültigkeit hatte und hat. Von rund hundert beanstandeten Punkten gibt der BGH in ca. 70 Fällen dem Verband recht.Zusammen mit dem ZDK wird dann ein neuer Vertrag nach diesen Regularien erstellt.

 

1997 Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Streit um die Frage, ob Daihatsu Deutschland verpflichtet ist, Bilanzen zu veröffentlichen. Als „schuldig“ wird die Bundesregierung ermittelt, die versäumt hat, europäisches Recht in deutsches Recht umzusetzen. Erstaunlich in diesem Zusammenhang, dass die Daihatsu Deutschland GmbH noch über längere Zeit die Bilanzen weiterhin nicht veröffentlichte.

 

2002 Anlässlich der ersten Überschwemmungskatastrophe erreicht der Verband die Rückzahlung eines fünfstelligen Betrages aus falscher Abrechnung, diese Summe stiften die Händler gemeinsam den Opfern.

 

2004 Im Rahmen der neuen GVO legt Daihatsu dem Handel einen neuen Vertrag vor, der vom Verband als unzulässig eingestuft wird. Nach jahrelangen Diskussionen tauscht DDG diesen Vertrag gegen einen komplett neuen Vertrag aus und erkennt damit an, dass fast hundert Punkte des alten Vertragswerkes keinen rechtlichen Bestand hatten.

 

2008 DDG zwingt dem Handel einen Batterietester auf und kündigt den Händlern fristlos, die ihn nicht abnehmnenb wollen. Mit Unterstützung des Verbandes geht ein Händler juristisch gegen dieser Zwangszuteilung vor Gericht. Erst nachdem letztendlich klar wird, das die Rechtsansicht des Verbandes zur Unzulässigkeit dieses Vorgehens klar ersichtlich wird, lenkt DDG ein und vergleicht sich mit dem klagenden Händler.

 

2012 Nach langen Diskussionen gesteht DDG nach dem Rückzug vom europäischen Markt dem Handel die Rechtmässigkeit der Rücknahme von Fahrzeugen und Ersatzteilen aus den bestehenden Händlerverträgen zu. Ein juristisches Verfahren zur Klärung der Begleitumstände des Rückzuges von Daihatsu scheitert leider an der Tatsache, dass sich kein Händler findet, der entweder rechtsschutzversichert ist oder das finanzielle Risiko einer solchen Klage eingehen will, auch wenn sich der Verband daran beteiligt.