Ziele & Aufgaben

Der Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. (DAIHATSU-Partnerverband) ist seit mittlerweile mehr als 30 Jahren die Interessenvertretung der deutschen Daihatsu Vertragshändler – seit 2003 der deutschen Daihatsu Servicepartner.
Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des DAIHATSU-Partnerverband zählen in erster Linie die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsbetriebe gegenüber der EF-D (Daihatsu-Teile-Importeur) mit dem Ziel einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit sowie die Förderung der gewerblichen Interessen der Mitglieder.

Der wachsende Wettbewerbsdruck im Automobilsektor und insbesondere die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund der neuen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) haben Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der Mitgliedsbetriebe. Aufgabe des DAIHATSU-Partnerverband ist es deshalb insbesondere, die damit einhergehenden Entwicklungen und geänderten Prozesse sowohl in bezug auf die Zusammenarbeit mit der EF-D (Daihatsu-Teile-Importeur) als auch mit Blick auf das Wettbewerbsumfeld aktiv mitzugestalten.

Der DAIHATSU-Partnerverband ist Mitglied im Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und verfügt somit tagesaktuell über alle wichtigen Informationen rund um die Themen Auto und Vertrieb. Darüber, sowie über alle Aktivitäten des Verbandes werden die Mitgliedsbetriebe in regelmäßigen Abständen durch Rundschreiben, Veranstaltungen sowie diese Internetplattform informiert. Daneben stehen die Geschäftsstelle sowie der Vorstand des DAIHATSU-Partnerverband seinen Mitgliedern natürlich auch persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Beispiele aus der täglichen Arbeit des DAIHATSU-Partnerverband sind:

    • (Rechtliche) Überprüfung und Aufzeigen von etwaigen Fehlentwicklungen bezüglich Maßnahmen/Projekten der EF-D (Daihatsu-Teile-Importeur) mit dem Ziel, eine angemessene Regelung bzw. einen wirtschaftlich tragfähigen Kompromiss herbeizuführen, z. B. im Hinblick auf
      • Verkaufsfördermaßnahmen,
      • Kundenkontaktprogramm,
      • Aktuell: Einführung und Umsetzung der neuen Verträge, Standards und Konditionen.

So hat der DAIHATSU-Partnerverband beispielsweise 1994 anstehende Differenzen zwischen den Händlern und dem Importeur dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Fast 70 % der beinahe 100 Klagepunkte wurden zugunsten der Händler entschieden. Dieses Urteil ist unter dem Begriff „Daihatsu-Urteil“ in die Kfz-Rechtsgeschichte eingegangen und wird seither immer wieder herangezogen bzw. zitiert. Ein durchschlagender Beweis auch dafür, dass Einigkeit stark macht. Ein einzelner Händler hätte ein solches Mammutprojekt vermutlich nie durchgestanden.

  • Beratung der Mitglieder bei Problemstellungen im Kundenverhältnis
  • Information der Mitglieder über aktuelle, das Tagesgeschäft betreffende Entwicklungen (aktuelle Urteile zur Sachmängelhaftung etc.)
  • Beratung und ggf. Vermittlung bei Problemen der Mitglieder im Verhältnis zum EF-D (Daihatsu-Teile-Importeur)

Die vorgenannten Beispiele spiegeln lediglich einen kleinen Ausschnitt aus der vielfältigen Arbeit des ehrenamtlich tätigen Vorstands und der Geschäftsstelle wider. Ohne die Unterstützung unserer Mitglieder kann der DAIHATSU-Partnerverband die zahlreichen Aufgabenstellungen nicht wahrnehmen.